Aus aktuellem Anlass: Magdeburg

Der Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg lässt uns fassungslos zurück. Es ist ein Unglück mitten in einer Zeit, die viele Menschen mit einer Auszeit vom Alltag verbinden.

Der BDP verurteilt diese Tat. Unser Mitgefühl ist bei den Opfern und Angehörigen, unsere Gedanken sind auch bei den Einsatzkräften.

Bereits wenige Stunden nach dem Einsatz wurde über die Möglichkeit der psychologischen Betreuung berichtet. Kurzfristige Hilfe ist wesentlich, aber die Folgen einer solchen Tat können auch langfristig sein, möglicherweise kaum sichtbar für Außenstehende. Es sind alle gefordert, für die von der Tat betroffenen und belasteten Personen da zu sein und Hilfe anzubieten: professionell wie auch freundschaftlich, persönlich – durch Trost oder einfach da sein.

Betroffene Personen können hier Informationen zum Umgang mit den Belastungen und den Spätfolgen solcher Ereignisse sowie die Kontaktdaten von qualifizierten Notfallpsycholog*innen finden.

Der BDP ruft zu einer besonnenen Diskussion nach gewalttätigen Anschlägen auf Menschen auf. In diesen Zeiten sind gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Besonnenheit besonders gefordert.

 

Hinweis: Der Mitteldeutsche Rundfunk fasst in einem lesenswerten Artikel weitere Unterstützungsmöglichkeiten und Informationen zu Gedenkorten zusammen!

Wer Opfer von Gewalt geworden ist, benötigt häufig Unterstützung, um die gesundheitlichen und sozialen Folgen zu bewältigen. Hier hilft das Soziale Entschädigungsrecht (SER). Es wurde reformiert und in einem neuen Sozialgesetzbuch (SGB XIV) gebündelt. Die Leistungen wurden ausgeweitet und können nun leichter abgerufen werden. Zum 01.01.2024 wird das Opferentschädigungsgesetz (OEG) aufgehoben und das SGB XIV tritt in Kraft...

Die wichtigsten Neuerungen - Wem hilft das neue Soziale Entschädigungsrecht?

  • Anspruch auf Versorgung haben Menschen, die durch eine Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, aber auch deren Angehörige und Hinterbliebene.
  • Auch Opfer von psychischer Gewalt (z. B. von Stalking) werden einbezogen.
  • Sexualisierte Gewalt wird umfassender berücksichtigt.
  • Menschen, die durch das Miterleben einer Tat geschädigt wurden (Schockschadensopfer), haben ebenfalls Anspruch auf Hilfeleistungen.
  • Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen deutschen und ausländischen Gewaltopfern. Ihr Anspruch gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus.

Welche Leistungen umfasst das neue Gesetz

  • Neu sind die sogenannten schnellen Hilfen. Damit ist die psychotherapeutische Erstversorgung in Trauma Ambulanzen (seit 2021) gemeint.
  • Die monatlichen Entschädigungszahlungen werden erhöht. Künftig können auch Einmalzahlungen als Abfindung bezogen werden.
  • Teilhabeleistungen wie z. B. eine Arbeitsassistenz werden künftig ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen erbracht.
  • Medizinische Leistungen, Pflegebehandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel werden wie bisher übernommen.

Wie kann man Leistungen beantragen?

  • Einen Antrag kann man formlos beim Versorgungsamt des zuständigen Landratsamtes stellen.
  • Dort erhält man alle Informationen zu möglichen Ansprüchen und Hilfe bei der Beantragung sowie die entsprechenden Vordrucke.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/neues-entschaedigungsrecht-ab-2024.html) Stand:12.12.23

Text: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes - Zentrale Geschäftsstelle

 

Wir als Fachgruppe sind an dem Thema dran und werden uns dafür einsetzen, auch notfallpsychologische Leistungen mit einzuflechten, um die Versorgung ("schnelle Hilfen") auch für alle und wohnortnah umzusetzen

Florian Stoeck, für die Fachgruppe Notfallpsychologie