Wer Opfer von Gewalt geworden ist, benötigt häufig Unterstützung, um die gesundheitlichen und sozialen Folgen zu bewältigen. Hier hilft das Soziale Entschädigungsrecht (SER). Es wurde reformiert und in einem neuen Sozialgesetzbuch (SGB XIV) gebündelt. Die Leistungen wurden ausgeweitet und können nun leichter abgerufen werden. Zum 01.01.2024 wird das Opferentschädigungsgesetz (OEG) aufgehoben und das SGB XIV tritt in Kraft...
Die wichtigsten Neuerungen - Wem hilft das neue Soziale Entschädigungsrecht?
- Anspruch auf Versorgung haben Menschen, die durch eine Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, aber auch deren Angehörige und Hinterbliebene.
- Auch Opfer von psychischer Gewalt (z. B. von Stalking) werden einbezogen.
- Sexualisierte Gewalt wird umfassender berücksichtigt.
- Menschen, die durch das Miterleben einer Tat geschädigt wurden (Schockschadensopfer), haben ebenfalls Anspruch auf Hilfeleistungen.
- Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen deutschen und ausländischen Gewaltopfern. Ihr Anspruch gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus.
Welche Leistungen umfasst das neue Gesetz
- Neu sind die sogenannten schnellen Hilfen. Damit ist die psychotherapeutische Erstversorgung in Trauma Ambulanzen (seit 2021) gemeint.
- Die monatlichen Entschädigungszahlungen werden erhöht. Künftig können auch Einmalzahlungen als Abfindung bezogen werden.
- Teilhabeleistungen wie z. B. eine Arbeitsassistenz werden künftig ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen erbracht.
- Medizinische Leistungen, Pflegebehandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel werden wie bisher übernommen.
Wie kann man Leistungen beantragen?
- Einen Antrag kann man formlos beim Versorgungsamt des zuständigen Landratsamtes stellen.
- Dort erhält man alle Informationen zu möglichen Ansprüchen und Hilfe bei der Beantragung sowie die entsprechenden Vordrucke.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/neues-entschaedigungsrecht-ab-2024.html) Stand:12.12.23
Text: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes - Zentrale Geschäftsstelle
Wir als Fachgruppe sind an dem Thema dran und werden uns dafür einsetzen, auch notfallpsychologische Leistungen mit einzuflechten, um die Versorgung ("schnelle Hilfen") auch für alle und wohnortnah umzusetzen
Florian Stoeck, für die Fachgruppe Notfallpsychologie